28.08.2024 - Abschiebungshindernisse für Afghanistan und Syrien schnellstmöglich beseitigen
Vor allem letztere darf sich nicht immer hinter Forderungen gegenüber dem Bund verstecken, sondern muss Eigeninitiative zeigen, insbesondere bei der reibungslosen und effizienten Durchführung von Abschiebungen. Dass weiterhin nur ein Bruchteil der geplanten Abschiebungen vollzogen werden kann geht mit der Landesregierung heim und kann nicht auf vermeintliche Zuständigkeiten des Bundes geschoben werden.
Warum nutzt die Landesregierung außerdem nicht viel stärker die Möglichkeit, direkt aus den Landeserstaufnahmestellen (LEA) in sichere Herkunftsstaaten abzuschieben? Laut der Beantwortung auf meinen Antrag ist das in weniger als 5% der Abschiebungen der Fall, unter anderem bei den sicheren Herkunftsstaaten Georgien und Moldau.
Um Städte und Gemeinden, die für die kommunale Folgeunterbringung zuständig sind, zu entlasten und Reibungen bei Abschiebungen zu minimieren muss das Asylverfahren viel öfter bereits in der Erstaufnahme abgeschlossen und Abschiebungen vollzogen werden. Wenn die Landesregierung diese Möglichkeit nicht nutzt, muss sie auch nicht weiter aufwendig nach einem neuen LEA-Standort suchen, sondern kann es gleich lassen.“